Zum Hauptinhalt

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Webinhalte und -anwendungen so gestaltet und entwickelt werden müssen, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, einfach und intuitiv genutzt werden können. Dies umfasst unter anderem die Verwendung von zugänglichen Technologien, die Berücksichtigung von unterschiedlichen Bedürfnissen und die Einhaltung von internationalen Richtlinien und Standards für Web-Accessibility.

In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Web-Accessibility-Richtlinien nicht nur eine ethische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung, um sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt auf digitale Inhalte zugreifen können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt ist verabscheidet und tritt mit einer 5 Jährigen Übergangsfrist 2025 in Kraft. 

Wir haben die wichtigsten Fakten einmal zusammengefasst

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen, eher geläufig unter der Bezeichnung „European Accessibility Act“ (EAA), wurde am 15.06.2022 verabscheidet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.  

Rechtsverordnung regelt Anforderungen 

Im Rahmen einer Rechtsverordnung wurden die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet. Nach intensiver Arbeit und Abstimmung wurde diese Rechtsverordnung am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

Die Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen in Produkten und Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind. Die Umsetzung der Anforderungen in der Verordnung ist für alle Unternehmen und Organisationen verpflichtend, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen.

Fristen sind zu beachten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ab dem 28. Juni 2025 in Kraft treten und damit verpflichtend für alle im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen. Für Selbstbedienungsterminals gibt es jedoch eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Diese Terminals müssen bis zum Jahr 2040 barrierefrei gestaltet sein.

Checkliste für barrierefreie Websites

Wir haben eine Checkliste zur Optimierung Deiner Webseite für die Barrierefreiheit zusammengestellt:

  • Verwende eine klare, einfache Sprache und Struktur für Deine Inhalte, um sicherzustellen, dass sie für alle leicht verständlich sind.
     

  • Verwende alternative Texte für Bilder, um sicherzustellen, dass blinde und sehbehinderte Nutzer Deine Inhalte verstehen können.
     

  • Verwende klare und gut sichtbare Schriftarten und Farben, um sicherzustellen, dass die Inhalte für alle lesbar sind.
     

  • Verwende eine einfache Navigation, die es allen Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, schnell und einfach auf Deine Inhalte zuzugreifen.
     

  • Stelle sicher, dass Deine Webseite mit einer Tastatur bedienbar ist, um sicherzustellen, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen Deine Webseite nutzen können.
     

  • Verwende eine klare und einfache Struktur für Deine Formulare, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer verständlich sind.
     

  • Stelle sicher, dass Deine Webseite für alle Bildschirmgrößen und -auflösungen optimiert ist, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer auf Deine Inhalte zugreifen können.
     

  • Verwende Untertitel für Deine Videos, um sicherzustellen, dass gehörlose und schwerhörige Nutzer Deine Inhalte verstehen können.
     

  • Vermeide die Verwendung von Blink- und Flacker-Effekten, da diese für manche Nutzerinnen und Nutzer epileptische Anfälle auslösen können.
     

  • Stelle sicher, dass Deine Webseite mit Screenreadern und anderen Assistenz-Tools kompatibel ist, sodass blinde und sehbehinderte Nutzer Deine Webseite nutzen können.
     

Wenn Du diese Checkliste befolgst, stellst Du sicher, dass Deine Webseite für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich ist und dass keine Gruppe von Nutzerinnen und Nutzern ausgeschlossen wird.

 

Audits zur digitalen Barrierefreiheit

Audits zur digitalen Barrierefreiheit sind ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte und Anwendungen für alle zugänglich sind. Ein Audit oder eine Überprüfung zur digitalen Barrierefreiheit ist ein Prozess, bei dem ein Experte oder ein Team von Experten eine Website, eine Anwendung oder andere digitale Inhalte auf ihre Barrierefreiheit hin untersucht. Das Ziel des Audits besteht darin, festzustellen, ob digitale Inhalte und Anwendungen die Anforderungen der Web-Accessibility-Richtlinien erfüllen und somit von allen Nutzerinnen und Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden können.

Audits zur digitalen Barrierefreiheit können auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden. Eine erste Ebene wäre eine automatisierte Überprüfung, bei der spezielle Tools und Programme verwendet werden, um die digitale Barrierefreiheit zu testen. Diese Tests können schnell und effektiv durchgeführt werden, haben aber auch ihre Grenzen. Eine weitere Ebene wäre eine manuelle Überprüfung, bei der ein Experte eine tiefere und gründlichere Analyse durchführt, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit abgedeckt sind. Eine Kombination aus beiden Ebenen ist in der Regel am effektivsten, um die digitale Barrierefreiheit umfassend zu testen.

Wichtig ist, dass Audits zur digitalen Barrierefreiheit regelmäßig durchgeführt werden, da sich die Web-Accessibility-Richtlinien und Standards kontinuierlich weiterentwickeln und aktualisiert werden. Ein Audit kann auch dazu beitragen, Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzuschlagen, um die digitale Barrierefreiheit kontinuierlich zu optimieren.

Insgesamt sind Audits zur digitalen Barrierefreiheit ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte und Anwendungen für alle zugänglich sind und dass keine Gruppe von Nutzerinnen und Nutzern ausgeschlossen wird. Unternehmen und Organisationen sollten sicherstellen, dass sie regelmäßig Audits durchführen, um sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte barrierefrei sind und allen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich gemacht werden können.

Wir helfen Digitale Barrierefreiheit umzusetzen

Als Experte für digitale Barrierefreiheit sind wir mit allen relevanten Anforderungen, technischen Standards sowie gesetzlichen Vorgaben und Normen vertraut. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind. Deshalb unterstützen wir Unternehmen und Organisationen von der ersten Beratung bis zur Umsetzung beim Thema "Digitale Barrierefreiheit".

Unser Ziel ist es, eine barrierefreie und inklusive digitale Welt zu schaffen. Wir helfen unseren Kunden dabei, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und somit allen Nutzerinnen und Nutzern ein uneingeschränktes Nutzungserlebnis zu ermöglichen. Wir bieten eine umfassende Beratung zu allen Aspekten der digitalen Barrierefreiheit, angefangen bei der Analyse von bestehenden Produkten und Dienstleistungen bis hin zur Umsetzung von barrierefreien Lösungen.

Dabei orientieren wir uns an international anerkannten Standards und Richtlinien, wie zum Beispiel der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder der European Accessibility Act (EAA). Wir stellen sicher, dass alle Anforderungen und Vorgaben erfüllt werden, um eine umfassende Barrierefreiheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Mit unserer Expertise und unserem Engagement unterstützen wir unsere Kunden dabei, ihre digitale Präsenz barrierefrei zu gestalten und somit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen zu leisten.